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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

SkyBound Ballonfahrten – Thomas Heine
Stand: 18.08.2026

1. Anbieter / Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen

SkyBound Ballonfahrten – Thomas Heine
Ulmer Str. 29
89335 Ichenhausen
Deutschland
E-Mail: ballon@skybound.fun
Telefon: 01608110886

(nachfolgend „Anbieter“)

und seinen Kunden, sofern diese AGB wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.

 

(2) Die AGB gelten insbesondere für den Kauf von Gutscheinen, die Buchung von Ballonfahrten sowie für damit verbundene Zusatzleistungen des Anbieters. Sie gelten unabhängig davon, auf welchem Kommunikations- oder Bestellweg der Vertrag angebahnt oder geschlossen wird, insbesondere über den Online-Shop oder die Website des Anbieters, per E-Mail, WhatsApp, Telefon, postalisch, persönlich oder über sonstige vom Anbieter angebotene Kommunikationswege.

 

(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend gemeinsam „Kunde“), soweit einzelne Bestimmungen nicht ausdrücklich nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten.

 

(4) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist insbesondere der Verkauf von Gutscheinen, die zur Buchung und Inanspruchnahme einer Ballonfahrt des Anbieters berechtigen („Gutschein“), sowie gegebenenfalls die unmittelbare Buchung einer Ballonfahrt oder weiterer ausdrücklich angebotener Zusatzleistungen.

 

(2) Die Durchführung einer Ballonfahrt ist von geeigneten Wetter-, Wind- und Sicherheitsbedingungen sowie gegebenenfalls von behördlichen oder sonstigen luftfahrtrechtlichen Vorgaben abhängig. Ein vereinbarter oder ausdrücklich bestätigter Termin begründet daher keinen Anspruch darauf, dass die Ballonfahrt tatsächlich zu diesem Zeitpunkt durchgeführt werden kann.

 

(3) Der Anbieter bzw. der verantwortliche Pilot ist berechtigt, einen bereits vereinbarten oder bestätigten Termin aus Wetter-, Sicherheits- oder sonstigen vom Anbieter nicht zu vertretenden Gründen kurzfristig abzusagen oder zu verschieben. Eine solche Entscheidung kann insbesondere auch erst am Tag der Ballonfahrt, nach Beginn der Anreise des Kunden oder nach dem Eintreffen am vereinbarten Treff- oder Startplatz getroffen werden.

 

(4) Die weiteren Regelungen zur Terminvereinbarung, Durchführung sowie wetter- bzw. sicherheitsbedingten Absage ergeben sich insbesondere aus Ziffern 10 und 11 dieser AGB.

3. Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Gutscheinen, Ballonfahrten und sonstigen Leistungen auf der Website oder im Online-Shop stellt grundsätzlich kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung.

 

(2) Bei einer Bestellung über den Online-Shop gibt der Kunde durch Betätigung der entsprechend eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Bestellschaltfläche ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

 

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung ausdrücklich annimmt oder den bestellten Gutschein bereitstellt bzw. versendet, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Eine rein automatisierte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar, sofern darin nicht ausdrücklich die Annahme der Bestellung erklärt wird.

 

(4) Bestell- und Buchungswünsche können auch per E-Mail, WhatsApp, Telefon, postalisch oder persönlich mitgeteilt werden.

Bei Bestellungen außerhalb des Online-Shops übermittelt der Anbieter dem Kunden grundsätzlich eine Bestätigung oder ein Angebot in Textform. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot annimmt oder der Anbieter eine bereits vom Kunden verbindlich abgegebene Bestellung ausdrücklich annimmt.

 

(5) Bei einer zunächst ausschließlich telefonisch erfolgenden Anfrage kommt der Vertrag grundsätzlich nicht bereits allein durch die Entgegennahme des Telefonats zustande. Der Anbieter übermittelt dem Kunden anschließend die für den Vertrag maßgeblichen Informationen einschließlich eines Hinweises auf diese AGB in Textform. Der Vertrag kommt anschließend durch die entsprechende Annahmeerklärung zustande.

 

(6) Bei einem persönlichen Vertragsschluss kann der Vertrag unmittelbar durch übereinstimmende Erklärungen von Anbieter und Kunde geschlossen werden, sofern dem Kunden zuvor die Möglichkeit gegeben wurde, von diesen AGB Kenntnis zu nehmen.

(7) Vertragssprache ist Deutsch.

4. Preise / Kleinunternehmerregelung / Zahlung

(1) Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise sind Gesamtpreise. Bei einem gewünschten Versand physischer Gutscheine können zusätzlich die vor Abschluss der Bestellung ausgewiesenen Versandkosten anfallen.

(2) Der Anbieter wendet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an. Die Umsätze des Anbieters sind im Rahmen dieser Regelung umsatzsteuerfrei. Umsatzsteuer wird daher nicht gesondert ausgewiesen.

(3) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Vorkasse, soweit im jeweiligen Angebot oder bei der Bestellung keine andere Zahlungsart vereinbart wird.

(4) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der vereinbarte Betrag mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig.

(5) Die Bereitstellung bzw. der Versand eines Gutscheins kann vom vorherigen vollständigen Zahlungseingang abhängig gemacht werden.

5. Fair-Preis-Versprechen

(1) Stellt der Kunde vor seiner Buchung oder innerhalb von 48 Stunden nach Abschluss der Buchung fest, dass ein anderes gewerbliches Ballonfahrtunternehmen in derselben Fahrtregion eine vergleichbare Ballonfahrt zu einem niedrigeren, öffentlich zugänglichen Gesamtpreis anbietet, kann er das Fair-Preis-Versprechen von SkyBound in Anspruch nehmen.

 

(2) Voraussetzung ist, dass das Vergleichsangebot zum Zeitpunkt der Mitteilung tatsächlich öffentlich zugänglich, verfügbar und zu dem angegebenen Preis buchbar ist. Der Kunde hat dem Anbieter das Vergleichsangebot durch einen Link oder einen anderen geeigneten und überprüfbaren Nachweis mitzuteilen.

 

(3) Erfolgt die Mitteilung vor der Buchung und liegen sämtliche Voraussetzungen vor, kann der Anbieter dem Kunden ein entsprechend angepasstes Angebot unterbreiten.

Erfolgt die Mitteilung innerhalb von 48 Stunden nach Abschluss der Buchung und liegen sämtliche Voraussetzungen vor, wird der Preis des bei SkyBound gebuchten vergleichbaren Angebots auf den nachgewiesenen niedrigeren Gesamtpreis angepasst. Wurde der Kaufpreis bereits bezahlt, wird dem Kunden die entsprechende Preisdifferenz erstattet.

Im Einvernehmen mit dem Kunden kann anstelle einer Auszahlung der Preisdifferenz eine andere Leistung oder Gutschrift mindestens in Höhe der Preisdifferenz gewährt werden.

 

(4) Vergleichbar sind Angebote insbesondere dann, wenn sie hinsichtlich Art der Ballonfahrt, Anzahl der Teilnehmer, Fahrt- bzw. Leistungsumfang, Fahrtregion, regulär vorgesehener Fahrtdauer sowie der im Preis enthaltenen Leistungen im Wesentlichen dem bei SkyBound gebuchten bzw. gewünschten Angebot entsprechen.

Maßgeblich ist der tatsächlich zu zahlende Gesamtpreis einschließlich aller obligatorischen Preisbestandteile.

 

(5) Als dieselbe Fahrtregion gilt grundsätzlich diejenige Region, der sowohl das Angebot von SkyBound als auch das Vergleichsangebot nach ihrer jeweiligen Leistungsbeschreibung zugeordnet sind.

 

(6) Berücksichtigt werden ausschließlich Angebote von gewerblich tätigen und zur Durchführung entsprechender Ballonfahrten berechtigten Ballonfahrtunternehmen, welche die angebotene Ballonfahrt selbst durchführen.

 

(7) Nicht berücksichtigt werden insbesondere Angebote von Vermittlern, Agenturen, Buchungsplattformen, Gutscheinportalen, Online-Marktplätzen, Auktionsplattformen oder Privatpersonen.

Ebenfalls nicht berücksichtigt werden individuell ausgehandelte Preise, nicht öffentlich zugängliche Gutscheincodes, Mitarbeiter-, Mitglieder- oder sonstige persönliche Sonderkonditionen sowie offensichtlich fehlerhafte Preisangaben.

Öffentlich angebotene Sonder- oder Aktionspreise eines vergleichbaren Ballonfahrtunternehmens können berücksichtigt werden, sofern das Angebot zum Zeitpunkt der Mitteilung tatsächlich zu diesen Konditionen buchbar ist und die übrigen Voraussetzungen erfüllt.

 

(8) Das Fair-Preis-Versprechen ist eine freiwillige zusätzliche Leistung des Anbieters. Gesetzliche Rechte des Kunden werden hierdurch weder eingeschränkt noch ersetzt.

6. Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit dieses nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften ausgeschlossen ist.

 

(2) Soweit ein Vertrag unmittelbar die Erbringung einer Freizeitdienstleistung zu einem spezifischen Termin oder innerhalb eines spezifischen Zeitraums zum Gegenstand hat, richtet sich das Bestehen eines Widerrufsrechts insbesondere nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.

 

(3) Über das Bestehen, die Voraussetzungen, die Frist und die Ausübung eines Widerrufsrechts wird der Verbraucher gesondert in der Widerrufsbelehrung informiert.

 

(4) Gesetzliche Widerrufsrechte werden durch die Regelungen dieser AGB über Gutscheine, Terminabsagen, Umbuchungen oder wetterbedingte Terminverschiebungen nicht eingeschränkt.

7. Lieferung / Versand

(1) Digitale Gutscheine werden nach Maßgabe des vereinbarten Bestellablaufs an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse versendet oder anderweitig elektronisch bereitgestellt.

 

(2) Wird ein physischer Gutschein angeboten und vom Kunden gewählt, erfolgt der Versand an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Etwaige Versandkosten werden dem Kunden vor Abschluss der Bestellung mitgeteilt.

 

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Kontaktdaten, insbesondere E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Lieferanschrift, vollständig und richtig anzugeben.

 

(4) Änderungen oder Fehler in den angegebenen Kontaktdaten sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

8. Gutscheine: Einlösung / Übertragbarkeit / Restguthaben

(1) Gutscheine sind grundsätzlich auf andere Personen übertragbar, soweit auf dem Gutschein oder im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

(2) Eine Barauszahlung eines Gutscheins ist ausgeschlossen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder eine ausdrücklich in diesen AGB geregelte Erstattung entgegenstehen.

 

(3) Handelt es sich um einen Wertgutschein und wird dieser nur teilweise eingelöst, bleibt ein etwaiges Restguthaben bis zur vollständigen Einlösung bzw. bis zum Eintritt der gesetzlichen Verjährung erhalten.

 

(4) Gutscheine können ausschließlich beim Anbieter für die jeweils vom Gutschein umfassten bzw. zur Einlösung zugelassenen Leistungen eingelöst werden.

9. Gutscheine: Gültigkeit / Verjährung

(1) Gutscheine können grundsätzlich innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist eingelöst werden, soweit nicht im Einzelfall eine längere Gültigkeitsdauer vereinbart oder gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.

 

(2) Die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die gesetzlichen Voraussetzungen für den Beginn der Verjährung vorliegen.

 

(3) Zwingende gesetzliche Vorschriften über Hemmung, Neubeginn oder einen abweichenden Beginn der Verjährung bleiben unberührt.

10. Terminvereinbarung / Durchführung der Ballonfahrt

(1) Bei Gutscheinen, die ohne bereits verbindlich vereinbarten Fahrttermin erworben werden, erfolgt keine automatische Terminzuweisung. Der Gutscheininhaber ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig Kontakt mit dem Anbieter aufzunehmen und einen Fahrttermin anzufragen. Die Kontaktaufnahme kann insbesondere per E-Mail, WhatsApp oder Telefon erfolgen.

 

(2) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, von sich aus Kontakt mit dem Käufer oder Gutscheininhaber aufzunehmen, unaufgefordert Fahrttermine vorzuschlagen oder an die Einlösung des Gutscheins bzw. den Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist zu erinnern.

 

(3) Ein Fahrttermin ist erst verbindlich vereinbart, wenn er vom Anbieter ausdrücklich bestätigt wurde. Terminwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin, eine bestimmte Uhrzeit, einen bestimmten Startplatz, eine bestimmte Fahrtstrecke oder einen bestimmten Landeort besteht nicht.

 

(4) Auch ein bestätigter Fahrttermin steht unter dem Vorbehalt der wetter-, wind-, sicherheits- und luftfahrtrechtlich möglichen Durchführung gemäß Ziffer 11 dieser AGB. Die für die sichere Durchführung erforderlichen Entscheidungen trifft der verantwortliche Pilot.

 

(5) Der Fahrgast hat den mitgeteilten Treffpunkt und die Treffzeit einzuhalten.

11. Wetter-/sicherheitsbedingte Absage / Terminverlegung

(1) Ballonfahrten sind in besonderem Maße von den aktuellen Wetter-, Wind- und Sicherheitsbedingungen abhängig. Die endgültige Entscheidung darüber, ob eine Ballonfahrt sicher durchgeführt werden kann, trifft der verantwortliche Pilot unter Berücksichtigung der zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegenden Bedingungen und Sicherheitsanforderungen.

 

(2) Eine Absage oder Verschiebung kann daher auch sehr kurzfristig, unmittelbar vor dem vereinbarten Termin oder erst nach dem Eintreffen der Teilnehmer am vereinbarten Treff- oder Startplatz erfolgen.

Eine vorherige Terminbestätigung stellt keine Garantie dafür dar, dass die Ballonfahrt tatsächlich an diesem Termin durchgeführt werden kann.

 

(3) Muss eine Ballonfahrt aufgrund ungeeigneter Wetter- oder Windbedingungen, aus Sicherheitsgründen, aufgrund behördlicher oder luftfahrtrechtlicher Vorgaben oder aufgrund sonstiger vom Anbieter nicht zu vertretender Umstände abgesagt oder verschoben werden, wird grundsätzlich ein neuer Termin vereinbart.

Der Gutschein bzw. der Anspruch auf Durchführung der Ballonfahrt bleibt bestehen.

 

(4) Eine solche wetter-, sicherheits- oder behördlich bedingte Absage oder Terminverschiebung berechtigt nicht allein aufgrund der Terminverschiebung zur Rückgabe, Barauszahlung oder Erstattung des Gutschein- bzw. Fahrpreises.

Zwingende gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts-, Erstattungs- oder sonstige Ansprüche bleiben unberührt.

 

(5) Kosten und Aufwendungen, die dem Kunden oder Fahrgast im Zusammenhang mit der Wahrnehmung eines vereinbarten Termins entstehen, insbesondere An- und Abreisekosten, Kraftstoffkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungskosten oder Verdienstausfall, trägt der Kunde selbst, wenn die Absage oder Terminverschiebung auf Umständen im Sinne von Absatz 3 beruht.

Dies gilt auch, wenn die Absage oder Verschiebung erst nach Beginn der Anreise oder nach dem Eintreffen am vereinbarten Treff- oder Startplatz erfolgt.

Gesetzliche Ansprüche aufgrund einer vom Anbieter zu vertretenden Pflichtverletzung bleiben unberührt.

12. Absage, Umbuchung und Nichterscheinen durch den Kunden

(1) Verbindlichkeit des Fahrttermins

Ein durch SkyBound bestätigter Fahrttermin ist für den Kunden und die angemeldeten Fahrgäste verbindlich.

Kann ein Fahrgast den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, ist SkyBound so früh wie möglich zu informieren. Maßgeblich für die nachfolgenden Fristen ist der Zeitpunkt, zu dem die Absage oder Umbuchungsanfrage bei SkyBound eingeht.

 

(2) Kostenfreie Absage oder Umbuchung bis 7 Tage vor dem Termin

Bis spätestens 23:59 Uhr des siebten Kalendertages vor dem vereinbarten Fahrttermin kann der Kunde den Termin kostenfrei absagen oder – vorbehaltlich verfügbarer Kapazitäten – kostenfrei auf einen anderen Termin umbuchen.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

(3) Absage weniger als 7 Tage vor dem Fahrttermin

Erfolgt die Absage weniger als sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Fahrttermin, jedoch noch mindestens

  • 48 Stunden vor einem Fahrttermin an einem Werktag (Montag bis Freitag) oder

  • 72 Stunden vor einem Fahrttermin an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am vorgesehenen Fahrtort,

kann SkyBound 30 % des vereinbarten Fahrpreises als pauschalierten Schadensersatz verlangen.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass SkyBound kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

(4) Kurzfristige Absage

Erfolgt die Absage

  • weniger als 48 Stunden vor einem Fahrttermin an einem Werktag (Montag bis Freitag) oder

  • weniger als 72 Stunden vor einem Fahrttermin an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am vorgesehenen Fahrtort,

kann SkyBound 70 % des vereinbarten Fahrpreises als pauschalierten Schadensersatz verlangen.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass SkyBound kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

(5) Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin / Nichterscheinen

Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin, erscheint ein Fahrgast ohne vorherige Absage nicht oder trifft er so verspätet ein, dass eine Teilnahme an der Ballonfahrt nicht mehr möglich oder eine weitere Verzögerung aus betrieblichen, wetterbedingten oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht vertretbar ist, kann SkyBound 80 % des vereinbarten Fahrpreises als pauschalierten Schadensersatz verlangen.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass SkyBound kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

(6) Krankheit und sonstige persönliche Verhinderungsgründe

Eine Erkrankung, Verletzung oder sonstige persönliche, berufliche oder private Verhinderung des Kunden oder eines angemeldeten Fahrgastes führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf eine kostenfreie kurzfristige Absage oder Umbuchung.

Dies gilt auch dann, wenn die Verhinderung vom Fahrgast nicht verschuldet wurde.

Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

 

(7) Ersatzperson

Der Kunde kann anstelle eines verhinderten Fahrgastes eine geeignete Ersatzperson benennen.

Die Ersatzperson muss sämtliche in diesen AGB genannten Teilnahme- und Sicherheitsvoraussetzungen erfüllen. Die Änderung muss SkyBound rechtzeitig vor dem Fahrttermin mitgeteilt werden und organisatorisch noch berücksichtigt werden können.

Kann der gebuchte Platz durch die Ersatzperson vollständig wahrgenommen werden, fällt für diesen Platz kein Schadensersatz wegen der ursprünglichen Absage an.

 

(8) Anderweitige Vergabe des frei gewordenen Platzes

Kann SkyBound einen aufgrund einer Absage frei gewordenen Platz anderweitig zu vergleichbaren Konditionen vergeben, wird die dadurch erzielte Vergütung auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet.

Eine doppelte Vergütung desselben Platzes erfolgt nicht.

 

(9) Ausfall der gesamten Ballonfahrt aufgrund einer kurzfristigen Absage

Führt eine kurzfristige Absage oder das Nichterscheinen eines oder mehrerer Fahrgäste dazu, dass eine ansonsten planmäßig durchführbare Ballonfahrt nicht mehr durchgeführt werden kann und deshalb vollständig ausfällt, kann SkyBound anstelle der vorstehenden Schadenspauschale den tatsächlich entstandenen Schaden geltend machen.

Bei der Berechnung des tatsächlichen Schadens werden insbesondere

  • ersparte Aufwendungen,

  • nicht angefallene variable Fahrtkosten,

  • Einnahmen aus einer möglichen anderweitigen Verwendung der Kapazität und

  • sonstige schadensmindernde Umstände

angemessen berücksichtigt.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass SkyBound kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Eine Schadenspauschale nach den vorstehenden Absätzen und die Geltendmachung desselben Schadens als konkreter Schaden können nicht nebeneinander verlangt werden.

 

(10) Umbuchung innerhalb der kostenpflichtigen Absagefrist

Nach Ablauf der kostenfreien Umbuchungsfrist gemäß Absatz 2 besteht kein Anspruch auf eine kostenfreie Umbuchung.

SkyBound kann dem Kunden jedoch freiwillig aus Kulanz einen Ersatztermin anbieten.

Dabei kann SkyBound die nach den vorstehenden Bestimmungen entstandenen Storno- oder Ausfallkosten ganz oder teilweise erlassen oder auf den Ersatztermin anrechnen.

Die jeweiligen Bedingungen werden dem Kunden vor Vereinbarung des Ersatztermins mitgeteilt.

Die Gewährung einer Kulanzregelung in einem Einzelfall begründet keinen Anspruch auf eine entsprechende Behandlung zukünftiger Buchungen.

 

(11) Absagen durch SkyBound

Die vorstehenden Regelungen gelten ausschließlich für Absagen, Umbuchungswünsche, Verspätungen und das Nichterscheinen auf Seiten des Kunden oder Fahrgastes.

Für wetter-, wind-, sicherheits-, behördlich oder sonst von SkyBound veranlasste Absagen oder Terminverschiebungen gelten die hierfür vorgesehenen Regelungen dieser AGB, insbesondere Ziffer 11.

 

(12) Gesetzliche Rechte

Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

13. Teilnahmevoraussetzungen / gesundheitliche Eignung / Sicherheit

(1) Voraussetzung für die Teilnahme an einer Ballonfahrt ist grundsätzlich ein Mindestalter von 6 Jahren sowie eine Körpergröße von mindestens 120 cm.

Minderjährige dürfen nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen. Soweit dies aufgrund des Alters des Minderjährigen oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, kann der Anbieter die Teilnahme von der Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten oder eine andere geeignete aufsichtspflichtige erwachsene Person abhängig machen.

 

(2) Das maximale Körpergewicht eines Fahrgastes beträgt grundsätzlich 120 kg.

Ein höheres Körpergewicht ist dem Anbieter zwingend vor der Terminvereinbarung mitzuteilen. Eine Teilnahme oberhalb dieses Gewichts ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters bzw. des verantwortlichen Piloten möglich.

Das tatsächliche Körpergewicht ist auf Nachfrage wahrheitsgemäß mitzuteilen, soweit dies für die sichere Planung und Durchführung der Ballonfahrt erforderlich ist.

 

(3) Jeder Fahrgast muss körperlich und geistig in der Lage sein, sicher an der Ballonfahrt teilzunehmen und die Sicherheitsanweisungen des Piloten und der Crew zu verstehen und zu befolgen.

Insbesondere muss der Fahrgast grundsätzlich in der Lage sein, in den Ballonkorb ein- und auszusteigen, während der Fahrt zu stehen, sich sicher festzuhalten und die für Start und Landung erforderliche Sicherheits- bzw. Landeposition einzunehmen.

 

(4) Eine Vorerkrankung, Behinderung oder sonstige gesundheitliche Einschränkung führt nicht automatisch zum Ausschluss von der Teilnahme. Entscheidend ist, ob unter Berücksichtigung der konkreten Umstände eine sichere Beförderung möglich ist.

 

(5) Der Fahrgast ist verpflichtet, den Anbieter rechtzeitig über gesundheitliche oder körperliche Umstände zu informieren, die für die sichere Teilnahme an der Ballonfahrt von Bedeutung sein können.

Hierzu zählen insbesondere erhebliche Herz-, Kreislauf- oder Lungenerkrankungen, Erkrankungen oder Einschränkungen des Bewegungsapparates, Rücken-, Wirbelsäulen-, Gelenk- oder Knochenbeschwerden, Osteoporose, erhebliche Gleichgewichts- oder Mobilitätseinschränkungen, kürzlich erfolgte Operationen sowie noch nicht vollständig ausgeheilte Verletzungen oder Knochenbrüche.

 

(6) Die Mitteilung hat spätestens bei der Terminvereinbarung zu erfolgen, sofern der betreffende Umstand zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt ist.

Tritt eine entsprechende gesundheitliche oder körperliche Einschränkung erst nach der Terminvereinbarung auf, ist der Anbieter hierüber unverzüglich, spätestens jedoch vor Fahrtantritt, zu informieren.

 

(7) Schwangere Personen werden aus Sicherheitsgründen nicht befördert. Eine bestehende Schwangerschaft ist dem Anbieter spätestens bei der Terminvereinbarung, bei späterem Eintritt unverzüglich vor Fahrtantritt, mitzuteilen.

 

(8) Bestehen Zweifel, ob aufgrund einer Erkrankung, Verletzung, Operation, körperlichen Einschränkung, Medikamenteneinnahme oder einer sonstigen gesundheitlichen Situation eine sichere Teilnahme möglich ist, hat der Fahrgast vor der Teilnahme eigenverantwortlich ärztlichen Rat einzuholen.

Eine ärztliche Einschätzung oder Zustimmung begründet keinen Anspruch auf Beförderung, wenn der verantwortliche Pilot aufgrund der konkreten Umstände Sicherheitsbedenken hat.

 

(9) Der Fahrgast ist nicht verpflichtet, dem Anbieter eine vollständige Krankengeschichte offenzulegen. Er ist jedoch verpflichtet, sicherheitsrelevante gesundheitliche oder körperliche Umstände so mitzuteilen, dass der Anbieter bzw. der verantwortliche Pilot die sichere Teilnahme sachgerecht beurteilen kann.

 

(10) Personen, die unter einem die sichere Teilnahme beeinträchtigenden Einfluss von Alkohol, Drogen, berauschenden Mitteln oder Medikamenten stehen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden.

Gleiches gilt bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Wahrnehmungs-, Reaktions- oder Bewegungsfähigkeit oder bei wiederholter bzw. erheblicher Missachtung von Sicherheitsanweisungen.

 

(11) Der verantwortliche Pilot entscheidet im Interesse der Sicherheit abschließend darüber, ob ein Fahrgast unter den konkret vorliegenden Umständen befördert werden kann.

Eine Beförderung kann auch noch am Treff- oder Startplatz abgelehnt werden, wenn dort gesundheitliche, körperliche oder sonstige sicherheitsrelevante Umstände erkennbar werden, die einer sicheren Teilnahme entgegenstehen.

 

(12) Verschweigt ein Fahrgast schuldhaft einen ihm bekannten und für die sichere Teilnahme erheblichen Umstand oder macht er hierzu schuldhaft unzutreffende Angaben, können die hierdurch verursachten Folgen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt werden.

Zwingende gesetzliche Rechte und Ansprüche des Fahrgastes bleiben unberührt.

14. Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Anbieter ebenfalls unbeschränkt, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter für sonstige Schäden nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

 

(4) Ein etwaiges Mitverschulden des Kunden oder Fahrgastes, insbesondere aufgrund schuldhaften Verschweigens sicherheitsrelevanter Umstände oder der Nichtbefolgung von Sicherheitsanweisungen, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

(5) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den einschlägigen luftverkehrsrechtlichen Vorschriften, bleibt unberührt.

15. Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

 

(2) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters in ihrer jeweils geltenden Fassung.

 

(3) Soweit dem Anbieter im Zusammenhang mit der Prüfung der sicheren Teilnahme gesundheitliche Informationen mitgeteilt werden, werden diese ausschließlich nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

16. Verbraucherstreitbeilegung / Schlichtung im Luftverkehr

(1) Der Anbieter nimmt nicht freiwillig an Streitbeilegungsverfahren vor einer allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle teil und hat sich hierzu nicht freiwillig verpflichtet.

 

(2) Soweit für eine konkrete Luftbeförderung die gesetzlichen Vorschriften über die Schlichtung im Luftverkehr Anwendung finden, gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 57 ff. Luftverkehrsgesetz.

Nimmt das beteiligte Luftfahrtunternehmen nicht an einem Schlichtungsverfahren einer anerkannten privatrechtlich organisierten Schlichtungsstelle teil, können Verbraucher unter den gesetzlichen Voraussetzungen die behördliche Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz anrufen.

Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz
53094 Bonn
Deutschland
Website: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Verbraucherrechte/Schlichtungsstellen/Luftverkehr/Luftverkehr_node.html

 

(3) Die Schlichtung im Luftverkehr betrifft ausschließlich die gesetzlich vorgesehenen Streitigkeiten und setzt die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen voraus.

 

(4) Nach Entstehen einer Streitigkeit, die zwischen dem Anbieter und einem Verbraucher nicht beigelegt werden konnte, wird der Anbieter den Verbraucher nach Maßgabe der gesetzlichen Informationspflichten in Textform über eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle und darüber informieren, ob eine Teilnahme an dem jeweiligen Streitbeilegungsverfahren erfolgt oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

(5) Das Recht der Parteien, die zuständigen Gerichte anzurufen, bleibt unberührt.

17. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der dem Verbraucher durch zwingende Vorschriften des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.

 

(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.

 

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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